IIn einem Erstgespräch werden die bestehenden psychischen Beschwerden diagnostisch eingeordnet und die Frage geklärt, ob für deren Behandlung eine Psychotherapie das geeignete Angebot ist. 

In zwei bis vier sogenannten probatorischen Sitzungen haben wir die Möglichkeit, uns kennenzulernen. Es erfolgt dabei eine ausführliche Anamnese und eine gründliche Diagnostik; die gemeinsame Zielsetzung wird besprochen sowie das therapeutische Vorgehen geplant. Diese ersten Sitzungen bieten Ihnen auch die Möglichkeit, das Behandlungsangebot zu überdenken und sich für oder gegen eine gemeinsame psychotherapeutische Arbeit zu entscheiden. 

  

Die Psychotherapie umfasst in der Regel bis zu 24 bewilligungspflichtige Einzelsitzungen. Falls erforderlich, kann eine Fortführung der Therapie beantragt werden. Die 50minütigen Sitzungen finden regelmäßig entsprechend des individuellen Bedarfs statt, meist im Abstand von ein bis zwei Wochen. Gegen Ende der Therapie werden die Abstände der Sitzungen zumeist verlängert. 

  

Die Kosten werden von allen Beihilfen und meist auch allen privaten Krankenversicherungen entsprechend des persönlichen Versicherungsvertrags übernommen. Die Honorierung der Privatbehandlungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Einen Auszug der GOP mit den für die Psychotherapie wesentlichen Leistungen und Honorierungen finden Sie hier. Die 50minütigen Sitzungen werden mit dem 2,3fachen Steigerungssatz abgerechnet.“